§ Rechtschutz !
Wir garantieren Ihnen vertraglich die Kostenübernahme eines Rechtsstreites, falls die Polizei oder eine deutsche Behörde den bei uns in Polen erworbenen EU-Führerschein nicht anerkennen möchte!Mehr Informationen
| Rechtslage |
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Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.06.2008 muss man als Führerscheinabsolvent eine behördlich bestätigte Wohnadresse in Polen vorweisen können. In unserer tschechischen Fahrschule wird dies bereits seit Januar 2008 umgesetzt. Somit können Sie davon ausgehen, dass Sie als Fahrschüler auch weiterhin alle Voraussetzungen erfüllen, die zum Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland vorgeschrieben sind. Dies bestätigt auch unser Anwalt Herr. Wandt: Die Führerscheinausbildung findet im Intensivkurs statt. Dieser Kurs dauert 6 Tage und umfasst die Pflichtstunden in Theorie und Praxis. Anschließend legen Sie die Prüfung am 7. Tag ab. Es sind für den Führerscheinerwerb insgesamt zwei Anreisen notwendig. Diese können Sie bequem mit unserem Shuttle-Fahrzeug bewältigen. Medizinisch-psychologisches Gutachten eines staatlichen, tschechischen Verkehrspsychologen: Für jeden Fahrschüler freiwillig! In unserer Leistung inklusive. Inklusive "Geld-zurück-Garantie". So kommen Sie schnell ans Ziel: Sobald Sie die Nachweise vollständig bei uns eingereicht haben und Ihre Aufenthaltsgenehmigung abgeholt haben beginnt die 185 Tage Frist. Unter gewissen Umständen kann der gesamte Führerscheinerwerb schneller gehen, denn es gibt bei der 185-Tage-Regelung Ausnahmen. Sprechen Sie uns darauf an!
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